Adoption
Die Adoption schafft ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Adoptierten (Wahlkind) und den Adoptierenden (Wahlvater, Wahlmutter, Adoptiveltern). Ab dem vollendeten 5. Lebensjahr haben Kinder das Recht, vor einer Adoption „gehört“ zu werden. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention ein Recht des Kindes auf Kenntnis der leiblichen Eltern vorsieht, gibt es eine solche ausdrückliche Bestimmung im österreichischen Recht nicht.
Für weitere Informationen wende dich an das Jugendamt oder das Bezirksgericht, das für deinen Wohnsitz zuständig ist. Das Bezirksgericht hat jeden Dienstag Vormittag Amtstag, du erhältst dort kostenlose Rechtsberatung.
Abteilung Jugendwohlfahrt, Land OÖ
