Befragung
Vor gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen, die deine Pflege und Erziehung betreffen, z.B. Besuchsrecht, Adoption, Namensänderung, muss das Gericht (bzw. die zuständige Behörde) dich anhören und deine Meinung berücksichtigen. Du wirst je nach Alter entweder direkt von einem Richter (ab ca. 10 Jahren) oder aber von einem Sozialarbeiter oder Sachverständigen (z.B. Psychologen) befragt.
Wenn eine Verfügung sofort getroffen werden muss, kann die Befragung unterbleiben. Das Gericht kann auch auf die Befragung verzichten, wenn diese für dich z.B. eine unzumutbare psychische Belastung darstellen würde.
