Kinder und Jugendrechte
Die für Kinder und Jugendliche maßgeblichen Bestimmungen sind in einer Vielzahl von österreichischen Gesetzen „verstreut“.
Ein internationales Vertragswerk beschäftigt sich ausschließlich mit den Rechts- und Schutzansprüchen von Kindern und Jugendlichen:
UN-Konvention über die Rechte des Kindes:
Fast alle Staaten der Erde, auch Österreich, haben die Konvention unterzeichnet. Diese enthält Überlebens-, Entwicklungs-, Schutz- und Mitbestimmungsrechte und gilt für alle Kinder ohne jede Diskriminierung. Oberösterreich hat die Kinderrechte-Konvention als erstes österreichisches Bundesland in der Landesverfassung verankert.
Einige wesentliche Punkte der Kinderrechtskonvention sind:
Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt;
Recht auf Bildung, Freizeit und Spiel;
Recht auf freie Meinungsäußerung;
Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Eltern;
besonderer Schutz für Flüchtlingskinder.
www.kija-ooe.at
www.kinderhabenrechte.at
www.kinderrechte.gv.at
Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ.

