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Obsorge

"Obsorge“ bedeutet, dass Eltern Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern haben. Sie umfasst:

Pflege und Erziehung
Vermögensverwaltung
gesetzliche Vertretung

Sind deine Eltern verheiratet, haben beide die Obsorge. Das kann auch nach der Scheidung so bleiben, wenn keine andere Regelung vereinbart wird.

Bei unehelichen Kindern hat die Mutter die Obsorge. Deine Eltern können jedoch auch vereinbaren, dass ihnen beiden die Obsorge zukommt, wenn sie nicht verheiratet sind. Diese Möglichkeit besteht sowohl im Fall des Zusammenlebens als auch bei getrennten Wohnsitzen.

Wille des Kindes: Grundsätzlich kannst du nicht alleine entscheiden bei welchem Elternteil du wohnen möchtest, bzw. wie die Obsorge über dich geregelt wird. Ausschlaggebend dafür ist nämlich die Zustimmung deiner Eltern oder eine Entscheidung des Gerichts. Jedoch muss dein Wille je älter du bist und umso massiver dein Wusch ist, stärker berücksichtigt werden. Da ein Wechsel der Obsorge nur ausnahmsweise vorkommen soll, müssen jedenfalls massive Gründe dafür sprechen und dürfen auch sonst keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. 

 


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Scheidung der Eltern / Gesetzliche Vertreter / Erziehung / Eltern / Antragsrecht / Vermögensverwaltung

JugendService des Landes OÖ.

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